Eine gute Nachricht übermittelt uns die SPD Bundestagsfraktion:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften gegenüber dem Verein nur noch, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gilt auch für Vereinsvorstände, die eine Aufwandspauschale erhalten sowie für Vorsitzende von Stiftungen.
Das entsprechende „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen“ hat der Bundestag verabschiedet. „Ehrenamtliche Vereinsvorstände sahen sich bislang unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, was vielfach von der Übernahme eines Vorstandsamtes abgeschreckt hat“ erklärt Ute Kumpf, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD- Bundestagsfraktion. „Mit dem neuen Gesetz stärken wir nachhaltig das bürgerschaftliche Engagement, denn der größte Teil dieses Engagements findet in den über 500 000 Vereinen in Deutschland statt.“ Eine weitere Hilfe für Ehrenamtler sei die neu geschaffene Möglichkeit, sich auch elektronisch im Vereinsregister anzumelden.