Besserer Schutz für ehrenamtlich Tätige

Veröffentlicht am 29.08.2009 in Bundespolitik

Eine gute Nachricht übermittelt uns die SPD Bundestagsfraktion:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften gegenüber dem Verein nur noch, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gilt auch für Vereinsvorstände, die eine Aufwandspauschale erhalten sowie für Vorsitzende von Stiftungen.

Das entsprechende „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen“ hat der Bundestag verabschiedet. „Ehrenamtliche Vereinsvorstände sahen sich bislang unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt, was vielfach von der Übernahme eines Vorstandsamtes abgeschreckt hat“ erklärt Ute Kumpf, Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD- Bundestagsfraktion. „Mit dem neuen Gesetz stärken wir nachhaltig das bürgerschaftliche Engagement, denn der größte Teil dieses Engagements findet in den über 500 000 Vereinen in Deutschland statt.“ Eine weitere Hilfe für Ehrenamtler sei die neu geschaffene Möglichkeit, sich auch elektronisch im Vereinsregister anzumelden.

Neugierig geworden?

Wir freuen uns immer über Interessierte - alle sind herzlich eingeladen, bei uns im Ortsverein vorbeizuschauen und mitzumachen.

Meldet Euch bei uns unter kontakt@spd-karlsbad.de!

Politischer Stammtisch der SPD - kommt vorbei!

Hier findet ihr unsere aktuellen Termine: hier klicken! 

Folgt uns auch auf Facebook, Instagram und Whatsapp und bleibt immer auf dem Laufenden.

Gerne informieren wir euch auch per Mail oder Telefon. Meldet euch jetzt unverbindlich über unser Kontaktformular.

Mitglied werden!

Wir machen Soziale Politik für Dich. Dafür gehen wir auf die Straße, in die Parlamente und manchmal auch Kompromisse ein. Immer um dir und deiner Familie ein gutes Leben zu ermöglichen. Dafür arbeiten wir. 400.000 Genossinnen und Genossen in ganz Deutschland.

Für dich sind wir viele. Mit dir sind wir mehr.

Jetzt in die SPD eintreten!