Besserer Schutz für ehrenamtlich Tätige

Eine gute Nachricht übermittelt uns die SPD Bundestagsfraktion:
Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften gegenüber dem Verein nur noch, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gilt auch für Vereinsvorstände, die eine Aufwandspauschale erhalten sowie für Vorsitzende von Stiftungen.

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